FAQs – Frequently Asked Questions
Habt ihr noch Fragen?
FAQs Fragen & Antworten zum Wohnmobil mieten:
Mindestmietdauer – Gibt es eine Mindestmietdauer?
Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison (Juni-September) mindestens 7 Tage, in der Vor- und Nebensaison mindestens 3 Tage.
Mietpreis – Was beinhaltet der Mietpreis?
Bei uns setzt sich der Mietpreis aus dem Tagesmietpreis, der Servicepauschale und einer Grundausstattung, sowie den zubuchbaren Sonderleistungen wie z.B. Frühe Abholung, Späte Rückgabe, Endreinigung zusammen.
Die Haftpflicht, Teil- & Vollkaskoversicherung (1.500€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall) sowie die zum Zeitpunkt gültige MwSt. sind im Preis enthalten.
Der Preis pro Tag wird dir bei der Fahrzeugbuchung über unser online Buchungstool angezeigt.
Unsere Preise richten sich dabei nach dem gebuchten Fahrzeugtyp sowie dem gebuchten Zeitraum: Vor-, Neben-, Haupt- und Nachsaison.
Wir berechnen den Mietpreis pro Tag, der Abholtag sowie der Rückgabetag werden zusammen als 1 Tag gerechnet.
One-Way-Mieten oder Rückgaben an anderen Orten sind grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Übergabe und Rückgabe an deinem Wohnort sind gegen eine Sonderzahlung zu vereinbaren).
Die Kraftstoffkosten, Mautgebühren und alle weiteren Park-, Camping-, Stellplatz oder Fährgebühren trägst du als Mieter selber. Auch für von dir verursachte Bußgelder bzw. Strafgebühren kommst du selber auf.
Inklusivleistungen – Was steckt dahinter?
Wir kümmern uns um alles, damit Du dich auf dein Urlaub vorbereiten kannst.
1. Servicepauschale:
- Du erhältst eine ausführliche Einweisung in dein Fahrzeug
- Basis-Set: 40m Kabeltrommel, CEE-Adapter, Frischwasserschlauch, Gießkanne, Toilettenchemie, Auffahrkeile, Wasserwaage, Warntafel (IT & SP) und weiteres
- Camping-Set: 4 Stühle, 1 Tisch
- Geschirr-Set 4 Personen, Kochtopfset, Teller, Tassen, Müslischüsseln, Becher, Sieb und weiteres
2. Versicherung:
- Haftpflicht, Voll- & Teilkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung und einer Deckungssumme von 100 Mio. € pauschal über die Haftpflichtversicherung
3. Erklärvideos zu allen relevanten Features Rund um dein Wohnmobil, für die schnelle Soforthilfe vor Ort
Fahrzeugausstattung – Wie sind die Fahrzeuge ausgestattet?
Unsere Fahrzeuge haben eine sehr hochwertige und umfangreiche Grundausstattung:
- Rückfahrkamera
- Küche mit einer Warmwasserspüle, mit einem Gasherd sowie einem Kühlschrank mit Eisfach
- Sanitärbereich mit Kassetten-Toilette, Waschbecken und Dusche
- Schlafbereich mit komfortablen Kaltschaummatratzen
- Beheizte Frisch- und Abwassertanks
- Gas-, Elektro- oder Dieselheizung
- 40m Kabeltrommel und CEE Adapterstecker für die Landstromversorgung
- min. eine volle Gasflasche 11kg
- Markise
- Fahrradträger für 2-4 Fahrräder (Fahrzeugabhängig)
Die Details kannst Du zu dem individuell ausgewählten Fahrzeug unter Ausstattungsmerkmale einsehen.
Buchung – Wie buche ich ein Fahrzeug?
Buche einfach in Echtzeit dein Wunschfahrzeug, abhängig von der Verfügbarkeit, direkt und verbindlich auf unserer Website.
Du kannst ein Fahrzeug auch unverbindlich anfragen, kontaktiere uns mit deinem Wunsch (Fahrzeugtyp und Zeitraum) per E-Mail (hier klicken) oder ruf uns einfach an WhatsApp/Telefon +491734752632
Wie lange dauert die Fahrzeugeinweisung?
Die Einweisung dauert ca. eine Stunde und ist Pflicht bei jeder Fahrzeugübernahme.
Wir erklären dir die Grundfunktionen des Fahrzeugs und machen dich vertraut mit den einzelnen Komfort- und Sicherheitsausstattungen.
Für Unterwegs erhältst du ein Video zu den wichtigsten Funktionen deines Fahrzeugs. Gerne kannst Du auch während der Einweisung mit deinem Smartphone filmen.
Übergabeprotokolle und Fahrzeugzustand
Dein gebuchtes Fahrzeug bekommst du geprüft, gereinigt sowie vollgetankt (Kraftstoff/Adblue/Motoröl) übergeben. Dieser Übergabe Zustand ist auch die Grundlage für den Rückgabe.
Der Fahrzeugzustand wird bei Fahrzeugübergabe & -rücknahme durch ein Übergabeprotokoll festgehalten. Dieses Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietervertrages und gibt Aufschluss über den Fahrzeugzustand, der durch die Unterschrift des Mieters und Vermieters festgehalten wird.
Fahrzeugübergabe/-rückgabe Zeiten
Fahrzeugübergabe:
Montag – Freitag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Fahrzeugrückgabe:
Montag – Freitag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist eine Übernahme bzw. Rückgabe nicht möglich.
Kaution – Wie hoch ist die Kaution?
Bei der Buchung eines unserer Fahrzeuge fällt eine Kaution in der Höhe von 1.500,-€ an.
Die Kaution wird mindestens 7 Tage vor Übernahme des Fahrzeuges, per Überweisung oder bei Abholung in Bar fällig.
Die Kaution wird dir bei ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe innerhalb von 5 Arbeitstage zurückerstattet.
Reinigung der Fahrzeuge
Unsere Fahrzeuge werden hygienisch gereinigt übergeben.
Bei der Rückgabe muss das Reisemobil von Innen Besenrein verlassen werden. Oberflächen, Laufwege, Schubladen und Fächer freuen sich ebenfalls über ein gründliches Durchwischen mit einem feuchten Tuch. Von Außen müssen grobe Verschmutzungen bereinigt werden.
Die Chemietoilette sowie der Grauwassertank sind vor der Rückgabe von Dir zu entleeren.
Bei ungenügender Reinigung fallen folgende Gebühren an:
Innenreinigung 149,-€
Toilettenreinigung 100,-€
Entleerung Grauwassertank 25,-€
Rauchen – Darf ich in den Reisemobilen rauchen?
Rauchen ist in unseren Fahrzeugen verboten. Bei Zuwiderhandlung führt das Rauchen bei uns zu einem erhöhten Reinigungsaufwand, den wir dir in Rechnung stellen werden oder direkt von der Kaution einbehalten.
Auswahl des Fahrzeugs – Wie finde ich das für mich passende Fahrzeug?
Achte als erstes auf die Schlafplätze im Reisemobil, sowie auf die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze. Unsere Fahrzeuge sind größtenteils mit vier Schlaf- und Sitzplätzen ausgestattet. Eine Übersicht hierzu findest Du direkt in den Fahrzeugdetails auf unserer Mietseite. (hier klicken)
Berechtigte Fahrer/Zusatzfahrer
Alle Fahrer über 23 Jahren und einem Führerschein der Klasse B dürfen unsere Fahrzeuge bis zu 3,5t zulässigem Gesamtgewicht fahren.
Dafür solltest du als Fahrer bzw. Mieter mindestens 23 Jahre alt sein und seit über drei Jahren einen gültigen Führerschein besitzen.
Für unsere Fahrzeuge, die über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht haben, benötigst du einen Führerschein der Klasse C1.
Bei der Buchung des Fahrzeugs kannst du kostenlos eine/n weitere/n Fahrer/in angeben. Für diese/n weitere/n Fahrer/in müssen die Personalien und Führerscheindaten bei der Buchung hinterlegt werden.
Freikilometer
Du mietest unsere Fahrzeuge mit 250 Freikilometer pro Tag. Mehrkilometer werden in der Regel nach Absprache mit 0,38€/km berechnet.
Parkmöglichkeiten – Kann ich mein Fahrzeug für die Dauer der Miete abstellen?
Auf unserem Firmengelände ist die Unterbringung deines PKWs während der Mietdauer kostenlos möglich.
Reiseländer – In welche Länder darf ich mit einem Reisemobil fahren?
Auslandsfahrten innerhalb Europa sind mit Ausnahme folgender Länder erlaubt:
Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei, sowie Island. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell untersagt.
Der Fahrbereich des Mietfahrzeugs ist somit auf die nachstehend aufgeführten Länder beschränkt:
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Abweichungen können nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters und nur schriftlich im Mietvertrag ergänzt werden.
Wo darf man mit einem Wohnmobil parken und übernachten?
Meist ist der Weg das Ziel, doch manchmal möchte man so schnell wie möglich an den geplanten Urlaubsort kommen.
Sicherlich ist die Übernachtung auf einem Campingplatz die beste Möglichkeit, doch ist das auch mal nicht möglich oder die Müdigkeit übermannt einen auf einer nächtlichen Fahrt.
Meist ist die nächste Autobahnraststätte am naheliegensten, diese Möglichkeit ist aber meist nicht zu empfehlen.
Auf Autobahnen ist es meist sehr laut und auf den beliebtesten Routen sind meist auch Diebe sehr aktiv.
Eine Alternative zu den Autobahnraststätten sind Autohöfe, diese liegen meist in der Nähe der Autobahn und hier ist es meist auch etwas ruhiger.
Auf den beliebten Reiserouten sind viele Autohöfe auch auf Wohnmobile vorbereitet, es sind Entsorgungsstationen vorhanden und es gibt für Wohnmobile reservierte Parkmöglichkeiten – diese können aber kostenpflichtig sein!
In Deutschland gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Ein Wohnmobil kann im öffentlichen Raum geparkt werden.
Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Beschilderung klar zu erkennen sein. Übernachten geht über das reine Parken hinaus – erkundigen Sie sich vorher, ob an dem geplanten Parkplatz das Übernachten erlaubt ist!
Wenn Sie eine Übernachtung im Ausland außerhalb eines Campingplatz planen, erkundigen Sie sich vorher, ob und wo es gestattet ist.
Hier gibt es von Land zu Land erhebliche Unterschiede!
Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
Am liebsten würde man ja für alle Eventualitäten im Urlaub vorbereitet sein. Gutes Wetter, schlechtes Wetter?
Vorsicht bei der Überladung von Wohnmobilen, das ist kein Kavaliersdelikt und wird teuer bestraft und unter Umständen gibt es sogar Punkte in Flensburg!
Wie berechnet sich Übergewicht im Reisemobil? Ob ein Reisemobil überladen ist, bemisst sich an Achslasten sowie dem Leer- und dem zulässigen Gesamtgewicht.
Angaben dazu finden sich in dem seit Oktober 2005 gültigen Fahrzeugschein unter den Punkten G, F.1, 7.1, 7.2. In der Leermasse (G) sind laut Norm EN 1646-2 für
bewohnbare Freizeitfahrzeuge der Fahrer mit 75 Kilo sowie die Betriebsstoffe Kraftstoff, Wasser und Gas enthalten. Zieht man sie von der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) ab,
erhält man die Zuladung, die für weitere Passagiere und Gepäck bleibt.
Wichtig ist, die Achslasten nicht aus dem Blick verlieren. Bereits eine überladene Achse kann zu Geldstrafen führen. Keine Toleranz darf man in der Schweiz erwarten;
Österreicher bitten mit bis zu 2180 Euro zur Kasse. Auch die Italiener sind mit einem Strafmaß bis 1596 Euro nicht eben zimperlich. Vollstreckt wird bei Verkehrsvergehen in EU-Staaten inzwischen übrigens auch zu Hause.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren.
Der Unfall-/Schadenbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden.
Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Geld zurück bei vorzeitiger Rückgabe?
Bei einer vorzeitigen Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
FAQs Fragen & Antworten zur UVV (Unfallverhütungsvorschrift):
Wer ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich?
Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung.
Was wird bei der UVV geprüft?
Geprüft werden u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (z.B. Einbaukäfige für Hunde), (Trennnetz oder Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
Warum sollten Sie die UVV bei uns durchführen lassen?
Wir bieten Ihnen die geforderte Sachkunde und sorgen mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.